Ablauf & Formalia
Ablauf
Sie können telefonisch oder besser noch per Email Kontakt zu mir aufnehmen.
Bitte hinterlassen Sie mir eine Telefonnummer oder E-Mailadresse, unter der ich mich zurückmelden kann.
Ich bemühe mich, Ihnen zeitnah einen freien Platz anzubieten. Bitte haben Sie Verständnis, dass es unter Umständen zu Wartezeiten kommen kann.
Im Erstgespräch besprechen wir alles Organisatorische, klären Ihr Anliegen und den Auftrag an mich und planen das weitere Vorgehen, das zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Dauer
Ich arbeite prozessorientiert:
Im Erstgespräch klären wir Ihr Anliegen und mögliche Beratungsziele. Für manche Menschen sind bereits wenige Termine hilfreich und ausreichend, andere wünschen sich eine längere Begleitung. Meistens werden Entwicklungen nach sechs bis zehn Terminen als „rund“ empfunden und der Prozess abgeschlossen.
Sie entscheiden nach jedem Gespräch, ob und wann der nächste Termin für Sie sinnvoll erscheint. Daher binden Sie sich zu keinem Zeitpunkt der Beratung an eine vorgegebene Anzahl von Sitzungen.
In der Regel werden für ein Einzelgespräch 60 Minuten,
für ein Gespräch im Paar-, Eltern- und Familiensetting 90 Minuten veranschlagt.
Kosten
Die systemische Therapie ist vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) seit November 2008 als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren eingestuft.
Eine Abrechnung über einige gesetzliche und private Krankenkassen ist nach dem "Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - HeilprG von 1939" möglich. Fragen Sie dazu bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.
Einzelgespräch:
ca. 60 Minuten 98 €
ca. 90 Minuten 135 €
Paar- oder Elterngespräch:
ca. 90 Minuten 155 €
ca.120 Minuten 190 €
Familiengespräch:
ca. 90 Minuten 160 €
Kinderorientierte Familientherapie (KOF):
ca. 30 + 90 Minuten 75 + 140 €
Kostenerstattung
Einen Antrag auf Kostenerstattung dürfen Sie dann stellen, wenn Sie nachweislich dringend eine Psychotherapie benötigen und keinen Therapieplatz mit einer zumutbaren Wartezeit und in einer zumutbaren Entfernung zum Wohnort in einer Psychotherapie-Praxis mit Kassenzulassung gefunden haben. Dieser Anspruch ist in § 13 Absatz 3 SGB V gesetzlich geregelt und gilt gegenüber allen GKVen.
Sprechen Sie mich gerne an!
Honorar
Sie erhalten nach jedem Gesprächstermin eine Rechnung über das vereinbarte Honorar. In besonderen Einzelfällen können wir andere Absprachen zum Honorar treffen. Bitte sprechen Sie mich an.
Ausfallhonorar
Bei nicht in Anspruch genommenen Beratungsterminen muss ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Satzes berechnen, sofern Sie nicht bis 48 Stunden vor dem Termin absagen.